Neue gesetzliche Bestimmungen
Per 1.1.2019 gilt das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).
Der Grundsatz im neuen Gesetz ist «Fördern und Fordern». Die neuen Bestimmungen sollen die Eigenverantwortung von ausländischen Personen stärken und klare und auch höhere Erwartungen an die Integration stellen. Die Integrationskriterien wurden klarer festgelegt. Sie müssen erfüllt sein, damit eine Bewilligung erteilt oder verlängert werden kann. Zudem wird der Fokus vermehrt auf Integrationsvereinbarungen gesetzt.
Es besteht neu die Möglichkeit, eine Bewilligung zu entziehen bei ungenügender Integration. Für den Familiennachzug werden Sprachkenntnisse vorausgesetzt und bei Bezug von Ergänzungsleistungen kann ein Familiennachzugsgesuch abgewiesen werden. Neu kann die Niederlassungsbewilligung bei Sozialhilfeabhängigkeit auch nach einem Aufenthalt von mehr als 15 Jahren entzogen werden. Bei Integrationsdefiziten kann neben dem Entzug der Niederlassungsbewilligung, diese auch auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft werden. Im weiteren werden höhere Anforderungen bei der Integration für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung gestellt.
Den Gesetzestext und die Verordnungen dazu finden Sie hier:
AIG: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2017/6521.pdf
VZAE: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2018/3173.pdf
VIntA: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2018/3189.pdf
Die wichtigsten Änderungen sind in der Präsentation unseres Infoabends zum AIG zusammengefasst. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an unseren Sozialdienst unter 081 756 51 47.