Schweizerisches Rotes Kreuz: Gesundheitsberufe
Wer mit einem im Ausland erworbenen Diplom in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben will, muss ein Anerkennungsverfahren einleiten.
Eine Anerkennung ermöglicht, dass Menschen mit vergleichbarer ausländischer Ausbildung und Berufserfahrung vergleichbare Stellen in der Schweiz besetzen sowie gleiche Lohnansprüche stellen können. Das Verfahren beim SRK verläuft in mehreren Schritten von der Anfrage bis zur Anerkennung.
Weiterführende Beratung dazu erhalten Sie unter der Hotline 058 400 44 84 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr) oder online unter redcross.ch.