Wissenswertes

für Migrantinnen und Migranten sowie über die Themen Migration und Integration. Weitere Artikel finden Sie nach Themen geordnet: 

 

 

Digitale Erstinformation

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Neue Info-Seite hallo.sg.ch

Die richtige Anlaufstelle finden; etwas über den Kanton und unser System lernen; Brücken bauen in der Beratung; sich über aktuelle Angebote informieren – dafür steht das neue Portal hallo.sg.ch

Eine nutzungsfreundliche und mehrsprachige digitale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Leben im Kanton St.Gallen - das war das Ziel. Mit zahlreichen Partnern durfte Mintegra dieses Projekt im Auftrag des Kantons umsetzen. Überzeugen Sie sich selbst vom Resultat! Wir freuen uns über positives Feedback wie auch Verbesserungsvorschläge und sind gerne auch persönlich für Sie da.

Stöbern Sie auf der Seite und empfehlen Sie sie weiter!

 

 

Hilfe für Personen aus der Ukraine

Mintegra bietet Personen, die aus der Ukraine in die Schweiz kommen, Unterstützung an:

Bei Fragen zur Bewilligung und zum Aufenthaltsstatus

Bei Fragen zur finanziellen Situation

Bei Fragen zu Versicherungen und Krankenkasse.

Erst-Information und Orientierungshilfe in der Region und in der Schweiz

Triage zu weiteren Angeboten und Hilfsorganisationen

Unsere Hilfe steht allen, die aus dem Kriegsgebiet einreisen, wie auch allen  Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Region zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos und auch auf Ukrainisch oder Russisch möglich.

 

 

AIG

 Infos zum neuen Ausländer- und Integrationsgesetz

Die wichtigsten Informationen und einige Unterlagen zum neuen Gesetz finden Sie hier: 

mintegra.ch/AIG

 

 

Familienzulagen

Anspruchsvoraussetzungen für Familienzulage von Nichterwerbstätigen Personen

Nichterwerbstätige Personen, welche Sozialhilfe beziehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienzulagen. Diese Zulagen werden mit Abtretung ans Sozialamt direkt ausbezahlt, wenn beide Elternteile:

-       keine Erwerbstätigkeit ausüben

-       keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggeld haben

-       keine Ergänzungsleitungen beziehen

-       gültige Aufenthaltsbewilligungen besitzen (Anerkannte Flüchtlinge F/B/C sind auch anspruchsberechtigt)

-       den Anspruch innert 5 Jahren gelten machen

Weitere Erläuterungen zu Familienzulagen finden Sie hier

 

 

Einbürgerung

Einbürgerung 3. Generation

Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten, können sich neu erleichtert einbürgern lassen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM richtet sich mit einem Video-Clip und einer Webseite an Personen der dritten Ausländergeneration und zeigt Schritt für Schritt, wie diese vorgehen müssen, wenn sie die neue Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nutzen möchten.

zur Website der EKM